§ 4 Abs 2 StVO (Verkehrsunfälle, Personenschaden, Meldepflicht, keine nur hinsichtlich eigener Verletzungen; Unfallschock, behauptete Unzurechnungsfähigkeit bis zum Folgetag)
VwGH 20.09.1995, 94/03/0150
Im InstZug wurde der Bf einer VerwÜbertretung gem § 4 Abs 2 StVO schuldig erkannt.