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VwGH 20. 9. 1995, 94/03/0150 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1997/315ZfV 1997, 121

§ 4 Abs 2 StVO (Verkehrsunfälle, Personenschaden, Meldepflicht, keine nur hinsichtlich eigener Verletzungen; Unfallschock, behauptete Unzurechnungsfähigkeit bis zum Folgetag)

VwGH 20.09.1995, 94/03/0150

Im InstZug wurde der Bf einer VerwÜbertretung gem § 4 Abs 2 StVO schuldig erkannt.

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