§ 2 Abs 3 lit a Oö PolStrafG 1979 idF LGBl 1985/94 (Anbahnung der Prostitution an einem „öff Ort“, Begriff, Animierlokal)
VwGH 27.02.1995, 90/10/0089
Die Auffassung der Beschw, es fehle einem Animierlokal die Eigenschaft als öff Ort, wenn die Gäste erst nach Betätigen einer Türklingel durch einen Bediensteten in das Lokal eingelassen würden, kann nicht geteilt werden. Diesen Darlegungen kann insb nicht entnommen werden, dass nur ein von vornherein bestimmter Personenkreis Zutritt zu dem Lokal hätte. Der festgestellte Sachverhalt schließt somit eine Subsumtion unter den Begriff des „öff Ortes“ nicht aus (VwGH 30.09.1985, 85/10/0086, 0087). Abw.