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VwGH 21. 9. 1995, 95/07/0069 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 1997/2ZfV 1997, 31

§ 4 Abs 9 Z 4 Wr AWG (Abfallentsorgung, ordnungsgemäßes Sammeln, Abführen, Zwischenlagern und Behandeln von Abfällen; Behandeln als Verwerten, sonstiges Behandeln durch biologische, thermische, chemische oder physikalische Verfahren oder Deponieren; „Verwerten“ von Abfällen geht über „Deponieren“ hinaus)

§ 6 Abs 1 Wr AWG (Mitteilungspflicht eines beabsichtigten Sammelns oder Behandelns von Abfällen)

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