§ 69 Abs 1 lit b KFG (ärztliches Gutachten; Personen mit befristeter Eignung zum Lenken von Kfz; bedingte Eignung; Einführung einer Befristung der Gültigkeit der Lenkerberechtigung; Begründung für die Notwendigkeit einer Nachuntersuchung; Bedenken der nötigen Bereitschaft zur Verkehrsanpassung)