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VwGH 22. 9. 1995, 95/11/0269 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1997/268ZfV 1997, 107

§ 74 Abs 1 KFG (Vorübergehende Entziehung der Lenkerberechtigung und Androhung der Entziehung, Alkoholdelikte, wiederholte Begehung, zweifacher vorangehender Entzug)

VwGH 22.09.1995, 95/11/0269

Die der Festsetzung der Entziehungszeit zugrundeliegende Prognose der bel Beh, dass der Bf die Verkehrszuverlässigkeit erst nach Ablauf der festgesetzten Zeit wiedererlangen werde, kann angesichts der wiederholten Begehung von Alkoholdelikten durch den Bf und die Tatsache, dass auch zwei in den Jahren 1991 und 1992 verfügte vorübergehende Entziehungen der Lenkerberechtigung ihn nicht von der Begehung eines weiteren derartigen Deliktes abhalten konnten, nicht als unrichtig erkannt werden.

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