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VwGH 22. 9. 1995, 93/11/0129 (KRAFTFAHRWESEN)

JudikaturKRAFTFAHRWESENZfV 1997/263ZfV 1997, 106

§ 66 Abs 3 KFG (Verkehrszuverlässigkeit, bestimmte Tatsachen, Wertung, Suchtgiftdelikte, wiederholte Begehung)

VwGH 22.09.1995, 93/11/0129

Die bel Beh hat im Rahmen der Wertung nach § 66 Abs 3 KFG berücksichtigt, dass der Bf beim Verstoß gegen § 12 Abs 1 SGG durch eine näher genannte Person „in die Angelegenheit hineingezogen“ wurde und dass es beim zweiten Delikt beim Versuch geblieben ist. Dass das Gericht laut Beschw aufgrund dieser Umstände mit einer bedingten Strafe das Auslangen gefunden hat, ist im gegebenen Zusammenhang ohne Bedeutung, weil für die KraftfahrBeh andere Kriterien als für diese gerichtl E maßgebend sind. Die bel Beh hat zu Recht aus der zweimaligen Begehung von Suchtgiftdelikten auf eine erhöhte Bereitschaft des Bf zur Begehung solcher Delikte geschlossen. Im Hinblick darauf kann ihr nicht entgegengetreten werden, wenn sie unter Hinweis auf seinen neuerl Aufenthalt an einem nicht näher bekannten Ort im Ausland und seinen Versuch, damit die Nichtablieferung des Führerscheins trotz seiner diesbezügl Verpflichtung zu entschuldigen, von einer relativ hohen Wiederholungsgefahr und echten Zukunftsprognose spricht. Im Übrigen bilden diese Ausführungen ledigl ein untergeordnetes Element in der Auseinandersetzung der bel Beh mit dem Vorbringen des Bf zur Bedeutung der Länge der seit den Straftaten verstrichenen Zeit. Maßgebl ist insoweit die Tatsache der wiederholten Begehung von Suchtgiftdelikten.

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