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VwGH 31. 1. 1996, 96/03/0004 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1997/251ZfV 1997, 103

§ 6 Abs 1 Z 3 BO 1994 (Voraussetzungen für Ausstellung eines Taxilenkerausweises; Vertrauenswürdigkeit; Verweigerung einer Alkoholkontrolle)

VwGH 31.01.1996, 96/03/0004

Die Bestrafung wegen der Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO stellt eine Tatsache dar, die die Annahme der Vertrauenswürdigkeit ausschließt. Diese zu § 32 Abs 1 Z 3 BO 1986 ergangene Rsp ist auf die gleichlautende Best des § 6 Abs 1 Z 3 BO 1994 uneingeschränkt anzuwenden. Ob sich der Bf - wie er behauptet - zum Tatzeitpunkt in einem Ausnahmezustand befunden habe, ist ohne Bedeutung, zumal von einem Bewerber um einen Taxilenkerausweis ein solches Maß an Charakter- und Willensstärke zu verlangen ist, dass er einer derartigen Situation gewachsen ist. Abw.

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