§ 6 Abs 1 Z 3 BO 1994 (Voraussetzungen für Ausstellung eines Taxilenkerausweises; Vertrauenswürdigkeit; Verweigerung einer Alkoholkontrolle)
VwGH 31.01.1996, 96/03/0004
Die Bestrafung wegen der Übertretung nach § 99 Abs 1 lit b iVm § 5 Abs 2 StVO stellt eine Tatsache dar, die die Annahme der Vertrauenswürdigkeit ausschließt. Diese zu § 32 Abs 1 Z 3 BO 1986 ergangene Rsp ist auf die gleichlautende Best des § 6 Abs 1 Z 3 BO 1994 uneingeschränkt anzuwenden. Ob sich der Bf - wie er behauptet - zum Tatzeitpunkt in einem Ausnahmezustand befunden habe, ist ohne Bedeutung, zumal von einem Bewerber um einen Taxilenkerausweis ein solches Maß an Charakter- und Willensstärke zu verlangen ist, dass er einer derartigen Situation gewachsen ist. Abw.