§ 22 Abs 2 Z 5 GGSt (Zulässigkeit der Beförderung gefährlicher Güter; Zulässigkeit der Übergabe gefährlicher Güter zur Beförderung; Anbringung von Gefahrzettel nur Zulässigkeitsvoraussetzung [im Strafverfahren negatives Tatbildelement] für Übergabe, nicht für Beförderung)
VwGH 24.01.1996, 94/03/0296