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VwGH 24. 1. 1996, 95/21/0951 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/222ZfV 1997, 94

§ 20 FrG (Unzulässigkeit des Aufenthaltsverbotes, Interessenabwägung; Berufliches Fortkommen, Beeinträchtigung, keine Bedachtnahme; Unterhaltspflichten, Wahrnehmung auch vom Ausland)

VwGH 24.01.1996, 95/21/0951

Auf die behauptete Beeinträchtigung des berufl Fortkommens ist im Rahmen der Interessenabwägung nach § 20 Abs 1 FrG nicht Bedacht zu nehmen (VwGH 21.09.1995, 93/18/0629). Einer Unterhaltsverpflichtung kann der Bf auch von einem anderen Land aus nachkommen (VwGH 23.02.1995, 95/18/0064).

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