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VwGH 18. 10. 1995, 95/21/0417 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1997/216ZfV 1997, 92

§ 18 Abs 1 Z 1 FrG (Aufenthaltsverbot, Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung oder Sicherheit)

§ 18 Abs 2 Z 2 FrG (bestimmte Tatsachen, mehr als einmalige rechtskräftige Bestrafung wegen schwerwiegender bzw wegen bestimmter Verwaltungsübertretungen; bloße Ermahnung keine rechtskräftige Bestrafung; Ärgerniserregung bzw Lärmerregung keine schwerwiegenden Übertretungen)

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