vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Personalvertretung 20. 1. 1994, A 1-PVAK/94

JudikaturZfV 1997/18ZfV 1997, 164

§ 2 Abs 2 BPersVG

Personalvertretung 20.01.1994, A 1-PVAK/94

Die Verpflichtung der PersV, für die Einhaltung und Durchführung geltender Vorschriften einzutreten, hat auch ihre Kehrseite. Sie setzt voraus, dass sich die PersV auch selbst an die geltenden Vorschriften hält und bei Wahrnehmung ihrer Aufgaben von der bestehenden Rechtslage ausgeht. Nur so kann die PersV auch, wie es ebenfalls ihre Pflicht ist (§ 2 Abs 2 BPersVG), dem öffentlichen Wohl dienen und auf die Erfordernisse eines geordneten Dienstbetriebes Rücksicht nehmen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!