§ 5 Abs 2 ArbIG (Vorlage bestimmter Unterlagen dem Arbeitsinspektoren zur Einsicht)
§ 18 Abs 1 ArbIG (Strafbestimmung, Behinderung der Dienstausübung der Arbeitsinspektoren)
§ 17 Abs 2 AZG (persönliche Fahrtenbücher, Führung eines Verzeichnisses über die verwendeten persönlichen Fahrtenbücher; Vorlage dem Arbeitsinspektor auf Verlangen)