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BerK 29. April 1996, GZ 46/7-BK/96

JudikaturZfV 1996/7ZfV 1996, 920

§ 38 Abs 3 Z 4 BDG 1979 (Versetzung, wichtiges dienstliches Interesse; Vorwurf schwerer Dienstpflichtverletzungen durch die Dienstbehörde bei völlig ungeklärtem Sachverhalt)

BerK 29.04.1996, GZ 46/7-BK/96

Im vorliegenden zweiten Rechtsgang wäre eine andere Entscheidung der BerK als im ersten Rechtsgang (s GZ 21/9-BK/95 v 19. Oktober 1995 = ZfVBerK 1996/1/3) gem § 68 Abs 1 AVG nur dann mögl, wenn sich die Sachlage gegenüber dem früheren Bescheid wesentl geändert hätte (Hauer/Leukauf, Handbuch des österr Verwaltungsverfahrens 4, § 68 Abs 1 AVG, S 580 f), denn nur bei Änderung des maßgebenden Sachverhaltes oder der Rechtslage - letzteres liegt nicht vor - ist der Grundsatz „ne bis in idem“ nicht anwendbar.

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