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VfGH 27. 6. 1996, G 22/96, G 211, 260, 282/94, G 1367, 1368/95 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/2447ZfV 1996, 899

§ 77 Abs 1 GewO 1994 (Betriebsanlage, Genehmigung, erforderlichenfalls unter Auflagen; Gastgärten)

§ 148 Abs 1 erster Satz GewO 1994 (Gastgarten auf öff Grund oder an öff Verkehrsflächen; Betriebszeitengarantie bis 22 bzw 23 Uhr, wenn der Gastgewerbeinhaber nur Speisen und Getränke verabreicht und lautes Sprechen, Singen und Musizieren untersagt; keine unverhältnismäßige Beeinträchtigung der Nachbarinteressen)

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