vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VfGH 4. 12. 1995, V 42/94 (GEMEINDERECHT)

JudikaturGEMEINDERECHTZfV 1996/2443ZfV 1996, 898

Art 118 Abs 6 B-VG (ortspolizeiliche Verordnungen, Abwehr oder Beseitigung das örtliche Gemeinschaftsleben störender Missstände; Abgrenzung zu Durchführungsverordnungen; Baden als Störung des örtlichen Gemeinschaftslebens; keine Ermächtigung, Strafhöhe der Verwaltungsübertretung festzulegen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!