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VfGH 13. 6. 1996, G 24/96-6, G 28/96-10, G 87/96-6, G 88/96-10, G 89/96-6, G 90/96-6, G 91/96-6, G 92/96-6, G 1395/95-6, G 151/96-3, G 27/96-9 (ARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZ)

JudikaturARBEITSRECHT UND ARBEITERSCHUTZZfV 1996/2428ZfV 1996, 894

§ 4 Abs 7 AuslBG idF BGBl 1990/450 (Beschäftigungsbewilligung, keine Erteilung bei Überschreitung der Bundeshöchstzahl; absolute Sperre, keine Möglichkeit nach der wirtschaftlichen oder gesellschaftlichen Bedeutung der beantragten Bewilligung zu differenzieren, Verfassungswidrigkeit wegen Unverhältnismäßigkeit und Unsachlichkeit)

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