vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 14. 11. 1995, 95/11/0274 (ZIVILDIENST)

JudikaturZIVILDIENSTZfV 1996/2423ZfV 1996, 893

§ 76a Abs 2 Z 1 ZDG (Zivildiensterklärungen bis 11. 4. 1994; maßgeblich ist Versäumung der Frist, nicht auch ein Verschulden des Antragstellers)

VwGH 14.11.1995, 95/11/0274

Der Bf stellt nicht in Abrede, dass seine ZD-Erklärung v 18. 4. 1994 erst nach Ablauf der Monatsfrist des § 76a Abs 2 Z 1 ZDG (sie endet mit Ablauf des 11. 4. 1994) eingebracht wurde.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!