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VwGH 6. 9. 1995, 95/12/0217 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/2378ZfV 1996, 885

§ 30 Abs 2 VwGG (aufschiebende Wirkung; Zuerkennung nur auf Antrag)

VwGH 06.09.1995, 95/12/0217

Die aW ist bei der beim VwGH anh Beschw gegen die disziplinäre Entlassung weder beantragt noch zuerkannt worden. Die mit B der DiszOberkomm als letzte Inst ausgesprochene Entlassung des Bf ist daher rk. Abw.

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