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VwGH 8. 11. 1995, 93/12/0276 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/2359ZfV 1996, 882

§ 45 Abs 1 Z 1 VwGG (Wiederaufnahme des Verfahrens, Erschleichung; gerichtlich strafbare Handlung im Zuge des Verfahrens vor dem Verwaltungsgerichtshof)

VwGH 08.11.1995, 93/12/0276

Die Anwendung des § 45 Abs 1 Z 1 VwGG setzt voraus, dass die gerichtl strafbare Handlung im Zuge des Verf vor dem VwGH und nicht etwa im Zuge des verwbeh Verf gesetzt wurde; gleiches gilt für eine Erschleichungshandlung. Neue Tatsachen oder Beweismittel, die sich auf den Sachverhalt beziehen, bilden daher uU einen WA-Grund im VerwVerf, aber nicht im Verf vor dem VwGH über eine Beschw gegen einen B (VwGH 29.07.1992, 91/12/0019, 0241). Abw.

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