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VwGH 23. 10. 1995, 94/04/0223 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/2311ZfV 1996, 871

§ 366 Abs 1 Z 3 GewO 1973 (Strafbestimmungen, Errichten oder Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne Genehmigung; „Tankstelle mit Servicestation“ und „Abstellplatz“, keine einheitliche Betriebsanlage nur aufgrund örtlichen Zusammenhanges)

VwGH 23.10.1995, 94/04/0223

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