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VwGH 22. 11. 1994, 94/11/0184 (GESUNDHEITSWESEN)

JudikaturGESUNDHEITSWESENZfV 1996/2302ZfV 1996, 868

§ 4 Abs 1 StrahlenschutzG (Schutzzweck, die Einwirkung ionisierender Strahlen auf den Körper so niedrig wie möglich zu halten)

§ 11 StrahlenschutzG (Vorschreibung weiterer Auflagen nach rk Betriebsbewilligung)

§ 59 Abs 1 AVG (Bescheid, Nebenbestimmungen; Auflage, Begriff, zB auch Vorschreibung periodischer Qualitätskontrollen einer Anlage)

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