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VwGH 21. 2. 1995, 94/20/0721 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/2278ZfV 1996, 863

§ 2 Abs 2 Z 3 AsylG (Parteiengehör im Berufungsverfahren; Verletzung der Mitwirkungspflicht)

VwGH 21.02.1995, 94/20/0721

Der Argumentation der ErstBeh, der Bf sei vor seiner Einreise in das Bundesgebiet bereits in Bulgarien und Rumänien vor Verfolgung sicher gewesen, ist dieser in seiner Berufung und in der (bereits von seinem anwaltl Vertreter abgefassten) Berufungsergänzung mit keinem Wort entgegengetreten. Auf das die Annahme, der Bf sei bereits in diesen Staaten vor Verfolgung sicher gewesen, erstmals im Verf vor dem VwGH in Frage stellende BeschwVorbringen war zufolge des Neuerungsverbotes (§ 41 Abs 1 VwGG) nicht einzugehen, weil dem Bf durch die Berufungsmöglichkeit gegen die ihm zugestellte erstinstanzl E Parteiengehör und damit ausreichend Gelegenheit geboten worden ist, gegen die zur Stützung seiner „Verfolgungssicherheit“ gebrauchten Annahmen sachgerechte Einwendungen (wenigstens aber deren Bestreitung) zu erheben (vgl die bei Hauer/Leukauf, HdB des österr VerwVerf4, 335, Z 48 angegebene hg Jud), der Bf insoweit seiner Mitwirkung auf Verwaltungsebene aber nicht nachkam und durch diese Unterlassung sich der Möglichkeit begeben hat, im verwaltungsgerichtl Verf (erstmals) die Richtigkeit der erstbehördl Annahmen zu bestreiten bzw auf allf der bel Beh insoweit unterlaufene VerfMängel mit Erfolg hinzuweisen.

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