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VwGH 21. 2. 1995, 94/20/0440 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/2272ZfV 1996, 862

§ 19 Abs 1 AsylG 1991 („Abweisen“ oder „zurückweisen“; Unterschied zu AVG)

VwGH 21.02.1995, 94/20/0440

Der Bf erachtet sich unter Bezugnahme auf das Erk des VfGH v 30.06.1994, B 1698/93, mit dem seine Beschw abgewiesen und dem VwGH abgetreten werden durch den auf Abweisung lautenden Spruch des angef B deshalb in seinen sonstigen Rechten verletzt, weil, obwohl der VfGH ausgeführt habe, dass das Wort „abzuweisen“ in § 19 Abs 1 AsylG 1991 iSv „zurückzuweisen“ ausgelegt werden könne, der angef B eine Abweisung ausspreche, durch die der Bf wegen der damit verbundenen res-judicata-Wirkung gehindert sei, einen neuerlichen A auf Asylgewährung einzubringen.

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