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VwGH 16. 11. 1995, 93/09/0054 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1996/2222ZfV 1996, 846

§ 95 Abs 2 BDG (Bindung der Disziplinarbehörde an die dem Spruch eines rechtskräftigen Urteils zugrundegelegte Tatsachenfeststellung eines Strafgerichtes; keine verfassungsrechtlichen Bedenken, anders als Strafrecht bezweckt Disziplinarrecht Aufrechterhaltung eines geordneten Dienstbetriebes, „disziplinäres Strafrecht“ fällt nicht unter Strafrechtsbegriff des Art 6 Abs 1 MRK, keine Bindung an Zurücklegung einer Anzeige durch Staatsanwaltschaft)

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