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VfGH 28. 11. 1995, G 1307/95 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/2146ZfV 1996, 787

Art 139 Abs 1 letzter Satz B-VG (Verordnungsprüfung, Individualantrag, Legitimation keine; zumutbarer Umweg; Entscheidung der Schlichtungsstelle bzw des Gerichts über die Angemessenheit des begehrten Hauptmietzinses, Anteil an den Auslagen für die Verwaltung und Angemessenheit des Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrages)

§ 22 idF 3. WÄG MRG (Verwaltungskostenbeitrag)

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