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VwGH 14. 3. 1995, 92/07/0162 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1996/2054ZfV 1996, 764

§ 40 Abs 1 WRG (Entwässerungsanlagen; Herstellungen, die zur Herabsetzung des bisherigen Wasserhaushaltes eines Gebietes zu dienen bestimmt sind; Entwässerungen der Straßenoberflächen fallen nicht darunter)

VwGH 14.03.1995, 92/07/0162

Von der vorliegenden Anlage unterscheiden sich Anlagen der in § 40 Abs 1 WRG bezeichneten Art insoweit, als durch letztere Best nur solche Herstellungen erfasst werden, die der Veränderung des bisherigen Wasserhaushaltes eines Gebietes zugunsten der Herabsetzung seines Wassergehaltes zu dienen bestimmt sind. Entwässern iSv § 40 Abs 1 WRG bedeutet die künstl - weil erst durch eine Anlage (etwa eine Drainage) zu bewirkende - Herabsetzung des Wassergehaltes eines wasserreichen Gebietes (vgl VwGH 29.06.1970, 1027/68). Bezeichnend für eine solche Anlage ist somit ein Eingriff in den bestehenden Feuchtigkeitshaushalt einer Landschaft. Ein solcher Eingriff ist mit der Anlage (Entwässerung der Straßenoberfläche) nicht verbunden.

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