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VwGH 23. 5. 1995, 92/07/0065 (WASSERRECHT)

JudikaturWASSERRECHTZfV 1996/2052ZfV 1996, 764

§ 107 Abs 2 WRG (Versäumung einer mündlichen Verhandlung ohne Verschulden der Partei, Möglichkeit, Einwendungen bis zur rk Entscheidung vorzubringen; Fortsetzung einer mündlichen Verhandlung an einem anderen Tag, Zulässigkeit, Einwendungen in der zweiten Verhandlung vorzubringen)

VwGH 23. 5 1995, 92/07/0065

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