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VwGH 14. 9. 1995, 95/06/0052 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/2036ZfV 1996, 761

§ 42 Abs 1 AVG (mündliche Verhandlung, Kundmachung durch Anschlag in der Gemeinde, Präklusion der nicht während der Verhandlung vorgebrachten oder bis zum Tag vor der Verhandlung schriftlich vorgebrachten Einwendungen; Präzisierung einer Einwendung anlässlich der Unterfertigung der Niederschrift auf einem vom Baugrundstück, auf dem die Verhandlung stattfand, verschiedenen Grundstück)

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