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VwGH 12. 6. 1995, 95/03/0029 (STRASSENPOLIZEI)

JudikaturSTRASSENPOLIZEIZfV 1996/1964ZfV 1996, 750

§ 5 Abs 2 StVO (Aufforderung zur Untersuchung der Atemluft, Verweigerung; unbrauchbares Ergebnis, Beurteilung der Ursache durch geschultes Organ, hier Übelkeit)

VwGH 12.06.1995, 95/03/0029

1. Einem geschulten Organ der Straßenaufsicht kann die einwandfreie Beurteilung der Frage, wieso bei der Atemluftuntersuchung kein brauchbares Ergebnis zustandegekommen ist, zugemutet werden (vgl VwGH 12.08.1994, 94/02/0242).

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