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VwGH 16. 5. 1995, 94/08/0150 (SOZIALVERSICHERUNG)

JudikaturSOZIALVERSICHERUNGZfV 1996/1942ZfV 1996, 745

§ 10 Abs 2 AlVG (Arbeitslosengeld; Verlust des Anspruchs bzw Ausschluss vom Bezug; Voraussetzungen für Nachsicht vom Ausschluss; allgemeine Sorgepflichten kein „berücksichtigungswürdiger Fall“)

VwGH 16.05.1995, 94/08/0150

Es kann nicht als rechtswidrig erachtet werden, dass die bel Beh im BeschwFall einen „berücksichtigungswürdigen Fall“ iSd § 10 Abs 2 AlVG nicht angenommen hat Die Sorgepflichten des Bf für eine Ehefrau und ein 15jähriges Kind treffen den Bf nicht härter als andere Arbeitslose, die ebenfalls für eine Familie zu sorgen haben. Zu Recht verweist die bel Beh in ihre Gegenschrift darauf, dass der Hinweis auf unterhaltsberechtigte einkommenslose Familienangehörige für sich allein bedeuten würde, dass sich jeder arbeitsunwillige Arbeitslose unter Hinweis auf seine Sorgepflicht einer Sanktion nach § 10 AlVG entziehen könnte. Abw.

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