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VwGH 24. 2. 1995, 94/09/0121 (KRIEGSOPFERVERSORGUNG)

JudikaturKRIEGSOPFERVERSORGUNGZfV 1996/1927ZfV 1996, 741

§ 76 KOVG (Härteausgleich, besondere Härte des Einzelfalls; Einkommensgrenze der Witwenbeihilfe liegt erheblich über dem Richtsatz der Mindestpension nach ASVG)

VwGH 24.02.1995, 94/09/0121

Die bel Beh hat den A der Bfin, der als A auf Witwenversorgung im Wege des Härteausgleiches zu verstehen ist, mangels Bedürftigkeit der Bfin abgewiesen. Die Bedürftigkeitsgrenze wurde dabei mit dem Ausgleichzulagenrichtsatz nach dem ASVG angenommen.

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