vorheriges Dokument
nächstes Dokument

VwGH 21. 3. 1995, 94/04/0040 (FREMDENVERKEHRSRECHT)

JudikaturFREMDENVERKEHRSRECHTZfV 1996/1869ZfV 1996, 724

§ 47 Abs 1 OÖ TourismusG 1990 (Eröffnung von Privatwegen, die für Tourismus unentbehrlich sind oder seiner Förderung besonders dienen, bloße Eigentumsbeschränkung, keine Anwendung des Verwaltungsentlastungsgesetzes)

VwGH 21.03.1995, 94/04/0040

Sowohl Art 13 des VerwEntlastungsG als auch § 44 des Eisenbahnenteignungsgesetzes setzen eine „Enteignung“, also die gänzl oder teilw Entziehung eines vermögenswerten Privatrechtes durch VerwAkt, voraus (vgl. Korinek/Pauger/Rummel, Handbuch des Enteignungsrechts, S 20 und 60). Demgegenüber stellt die im § 47 Oö Tourismus-G 1990 vorgesehene Zwangsrechtseinräumung durch Öffnung und Absperrung von Privatwegen und Tourismuszielen eine „bloße Eigentumsbeschränkung“ dar (vgl in diesem Zusammenhang Korinek/Pauger/ Rummel, aaO, S 20). Auf eine solche Eigentumsbeschränkung findet somit Art 13 des VerwEntlastungsG nicht Anwendung.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!