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VwGH 30. 6. 1995, 95/12/0158 (DIENSTRECHT)

JudikaturDIENSTRECHTZfV 1996/1866ZfV 1996, 724

§ 62 BDG (Bezüge, Anspruch nach Maßgabe der besonderen Vorschriften; kein Anspruch auf Bezüge einer Dienstklasse, der der Beamte nicht angehört, keine Bedenken gegen die Gestaltung des Gehaltsschemas)

VwGH 30.06.1995, 95/12/0158

1. Da der Bf nicht in die DKl VII befördert wurde, gebührten ihm auch nicht die Bezüge eines Beamten der DKl VII, womit es auch an jedweder Rechtsgrundlage für den Anspruch auf Auszahlung der angesprochenen Bezugsdifferenz und auf „Erlassung eines entsprechenden Bescheides“ mangelte. Sofern der Bf der Sache nach auch vorbringt, dass man ihn rechtens in die VII. DKl hätte befördern müssen, hat dies nicht Gegenstand des vorliegenden verwgerichtl Verf zu sein, zumal der angef B nicht über Beförderungs-A abspricht. Maßgebl ist vorliegendenfalls vielmehr, dass der Bf eben nicht der VII. DKl angehört und daher auch keinen Anspruch auf Bezüge der DKl VII hat.

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