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Bescheid der DSK v 19. 3. 1996, 120.511

JudikaturZfV 1996/5ZfV 1996, 664

§§ 11, 19 und 25 DSG

Bescheid der DSK v 19.03.1996, 120.511

LS Der Auskunftswerber (= der Betroffene) hat am Verfahren mitzuwirken. Er hat diejenigen Datenverarbeitungen zu bezeichnen, bezüglich derer er Betroffener sein kann, oder glaubhaft zu machen, dass er irrtümlich oder missbräuchlich in Datenbeständen des Auftraggebers enthalten ist.

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