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VfGH 2. 12. 1995, V 146/94 (BAURECHT, RAUMORDNUNG)

JudikaturBAURECHT, RAUMORDNUNGZfV 1996/1738ZfV 1996, 642

§ 23 Abs 1 OÖ ROG 1972 (Flächenwidmungspläne, Bebauungspläne, Änderung; zwingend bei Änderung der maßgeblichen Rechtsfrage oder wenn es das Gemeinwohl erfordert)

§ 23 Abs 2 OÖ ROG 1972 (ebenso, fakultativ; sofern nach Gesetz zu beachtende öffentliche Interesse sowie Interessen Dritter nicht verletzt; Änderung eines Bebauungsplanes zur Ermöglichung der Verwirklichung eines Wohn- und Bürohauses; Verletzung der Interessen der Nachbarn)

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