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VwGH 30. 5. 1995, 95/05/0060 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/1700ZfV 1996, 631

§ 71 Abs 1 AVG (Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fehler bei der Fristausweisung bei EDV-gestützter Fristvormerkung; Dartuung des Systems der Friststreichung)

VwGH 30.05.1995, 95/05/0060

Die Fristenberechnung und -kontrolle gehört zu den haftungsträchtigsten Tätigkeiten eines RA. Zu kaum einem Gebiet der anwaltl Tätigkeit ist die Rsp so detailliert und ausgefeilt. Diese Rsp bezieht sich aber zum ganz überwiegenden Teil auf die herkömml Fristenkontrolle per Fristenbuch und manuellem Eintrag.

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