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VwGH 27. 6. 1995, 94/04/0241 (VERWALTUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERWALTUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/1641ZfV 1996, 621

§ 33 Abs 1 VwGG (Klaglosstellung, Erklärung durch Beschwerdeführer; Säumnisbeschwerde, Einstellung trotz Zustellung des Bescheides außerhalb der Frist des § 36 Abs 2 )

VwGH 27.06.1995 94/04/0241 (Säumnisbeschwerde)

Über die vorliegende SäumnisBeschw leitete der VwGH das VorVerf ein (§ 35 Abs 3 VwGG) und trug der bel Beh gem § 36 Abs 2 VwGG auf, den versäumten B binnen drei Monaten zu erlassen und eine Abschrift des Bescheides dem VwGH vorzulegen. Die Zustellung des B an den Bf erfolgte außerhalb der im BeschwFall gesetzten Frist des § 36 Abs 2 VwGG. Der Bf wurde aber - wie er auch selbst einräumt - hinsichtlich seiner SäumnisBeschw klaglos gestellt. Die SäumnisBeschw war daher wegen Nachholung des versäumten B gem § 33 Abs 1 VwGG als gegenstandslos geworden zu erklären und das Verf einzustellen.

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