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VwGH 27. 6. 1995, 94/04/0206 (GEWERBERECHT)

JudikaturGEWERBERECHTZfV 1996/1569ZfV 1996, 607

§ 360 Abs 5 letzter Satz GewO 1994 (Einstweilige Zwangs- und Sicherheitsmaßnahmen, Wechsel in der Person des Inhabers, keine Beeinträchtigung der Wirksamkeit der Bescheide; Falscher Bescheidadressat, Wechsel in Person des Inhabers, kein nachträgliches Wirksamwerden der Bescheide)

VwGH 27.06.1995, 94/04/0206

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