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VwGH 28. 4. 1995, 93/18/0453 (FREMDENPOLIZEI)

JudikaturFREMDENPOLIZEIZfV 1996/1516ZfV 1996, 592

§ 5a Abs 1 FrPG (Schubhaftbeschwerde, UVS, 6wöchige Beschwerdefrist beginnt nicht mit der Inschubhaftnahme zu laufen; Beschwerderecht nur für angehaltene, nicht für bereits entlassene Personen)

VwGH 28.04.1995, 93/18/0453

1. Die Auffassung der bel Beh, daß die BeschwFrist sechs Wochen nach Zustellung des SchubhaftB abgelaufen sei, kann nicht geteilt werden (VwGH 3. 5. 1993, 93/18/0018 = ZfVB 1994/4/1275; 15. 12. 1993, 93/18/0470 = ZfVB 1995/2/490; 13. 1. 1994, 93/18/0454 = ZfVB 1995/2/490).

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