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VwGH 22. 6. 1995, 95/06/0002 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/1446ZfV 1996, 569

§ 57 Stmk BauO 1968 (bewilligungspflichtige Maßnahme; Umbau, Zubau; konsentierter Bestand Voraussetzung; Nachweis von Zubaubewilligungen und befristeter Bewilligung für Dachausbau, kein Widerruf des Konsenses)

VwGH 22.06.1995, 95/06/0002

1. Ein Einblick in den Archivakt ergibt, dass aus einem mit B vom 19. 5. 1908 genehmigten Bauplan ersichtl ist, dass an der nördl Grundgrenze (zur Bfin) ein Werkstättengebäude als Bestand eingetragen ist, zu dem mit dem B vom 19. 5. 1908 ein Zubau bewilligt wurde. Unter Berücksichtigung dieses Umstandes scheint die Annahme, wonach aufgrund der Archivunterlagen davon auszugehen sei, dass für das nordseitig gelegene Hofgebäude ein Konsens bestehe, zutreffend.

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