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VwGH 30. 5. 1995, 95/05/0024 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/1443ZfV 1996, 569

§ 21 Abs 1 Nö MineralölO (Lagerbehälter von Tankstellen für mehr als 2.000/4.000/10.000 l; unterirdische Verlegung)

§ 21 Abs 2 Nö MineralölO (Tankstelle, Errichtung in Gebäuden bis Bauklasse IV; nur im Erdgeschoß; Bauvorschriften für die Abgabestelle bzw Zapfsäule)

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