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VwGH 18. 5. 1995, 94/06/0187 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/1435ZfV 1996, 566

§ 3 Abs 3 Stmk BauO 1968 (Widmungsbewilligung; Inhalt; Baugrenzlinien, Bebauungsweise, Festsetzung der offenen Bauweise mit Kuppelung, der geschlossenen Bauweise für das südlich angrenzende Grundstück, auf dem sowohl an nördlicher als auch südlicher Grenze ein Altbestand vorhanden)

§ 4 Abs 1 Stmk BauO 1968 (Seitenabstand; wenn nicht an Grundgrenze errichtet, so viele Meter wie Geschoße plus 2)

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