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VwGH 28. 3. 1995, 94/05/0240 (BAURECHT)

JudikaturBAURECHTZfV 1996/910ZfV 1996, 384

§ 32 Abs 1 Oö BauO 1976 (Seitenabstand; subsidiäre Bestimmungen zu anderen baurechtlichen Vorschriften und Bebauungsplänen; Bebauungsplan für rd 6000 m2, Gebäudeabstand 2 m)

§ 32 Abs 2 Oö BauO 1976 (Seitenabstand außerhalb geschlossen bebauten Gebietes; ein Drittel der Gesamthöhe des Gebäudes)

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