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VwGH 28. 6. 1994, 93/05/0300 (ABFALLWIRTSCHAFT)

JudikaturABFALLWIRTSCHAFTZfV 1996/841ZfV 1996, 366

§ 1 Abs 3 AWG (Erforderlichkeit der Sammlung, Lagerung, Beförderung und Behandlung als Abfall im öffentlichen Interesse; wenn andernfalls Gesundheit gefährdet, Gefahren für natürliche Lebensbedingungen, Umwelt über das unvermeidliche Ausmaß hinaus verunreinigt werden kann, Brand- oder Explosionsgefahr herbeigeführt, Auftreten und Vermehrung schädlicher Tiere oder Pflanzen begünstigt)

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