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VfGH 11. 10. 1995, B 1171/94 (VERFASSUNGSGERICHTSBARKEIT)

JudikaturVERFASSUNGSGERICHTSBARKEITZfV 1996/1360ZfV 1996, 496

Art 139 Abs 6 B-VG (Verordnungsprüfung, Erkenntnis, Aufhebung, Wirkung; keine Anwendung im Anlassfall, Fälle, die zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung beim VfGH anhängig, dem Anlassfall gleichzuhalten; Anwendung im Fall der Antragstellung durch Landesvolksanwalt)

VfGH 11.10.1995, B 1171/94

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