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VfGH 28. 9. 1995, G 18/95 (EIGENTUM)

JudikaturEIGENTUMZfV 1996/1288ZfV 1996, 478

Keine Verletzung (Gesetz)

VfGH 28.09.1995, G 18/95

Keine Verletzung durch Verpflichtung des Liegenschaftseigentümers zur Beseitigung von Sonderabfällen, die vor Inkrafttreten des AWG auf seinem Grundstück zurückgelassen wurden (s Abfallwirtschaft)

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