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VwGH 23. 2. 1995, 95/06/0026 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/1251ZfV 1996, 466

§ 69 Abs 1 Z 1 AVG (Wiederaufnahme; gerichtlich strafbare Handlung oder sonstige Erschleichung)

§ 69 Abs 2 AVG (Wiederaufnahme, Antrag; Bewilligung, Anfechtung vor VwGH durch andere Partei, neuerliche Entscheidung der Berufungsbehörde, Abweisung; aufhebendes Erkenntnis des VwGH bezüglich der ursprünglichen Bewilligung löst keine Entscheidungspflicht aus)

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