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VwGH 14. 12. 1994, 94/01/0135 (VERWALTUNGSVERFAHREN)

JudikaturVERWALTUNGSVERFAHRENZfV 1996/1222ZfV 1996, 461

§ 8 Abs 1 ZustellG (Änderung der Abgabestelle; unverzügliche Mitteilung durch Partei; nicht bloß vorübergehende Abwesenheit, Schubhaft keine Änderung)

§ 8 Abs 2 ZustellG (Zustellung durch Hinterlegung ohne vorausgehenden Zustellversuch, falls neue Abgabestelle nicht ohne Schwierigkeiten feststellbar)

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