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VwGH 26. 9. 1994, 92/10/0423 (NATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZ)

JudikaturNATUR- UND LANDSCHAFTSSCHUTZZfV 1996/1088ZfV 1996, 431

§ 32 Abs 1 Tir NSchG 1991 (Entschädigung; Frage ob auch für Ertragsminderung infolge Feuchtgebietseigenschaft)

§ 32 Abs 5 Tir NSchG 1991 (Entschädigung, B der LReg)

§ 32 Abs 6 Tir NSchG 1991 (A auf Festsetzung der Entschädigung an das Gericht, binnen 2 Monaten nach Bescheidzustellung, Außerkrafttreten des B, dem Grunde und der Höhe nach)

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